Slippen
Schlüssel zum Slippen:
Kontakt
VOGT-ARCHITEKTEN BDA, Bettinger-Str. 113, 79639 Grenzach-Wyhlen, Tel: 07624 / 5958
oder bei jedem anderen Vereinsmitglied.
Jeder, der den Schlüssel zum Slippen abholt bestätigt damit, dass er die Slippordnung gelesen hat und sie einhält.
Slippordnung Wassersportclub Grenzach-Wyhlen e.V.
Erlaubnis
Die generelle Erlaubnis und die nötigen Schlüssel zum Slippen haben:
- die Vereinsmitglieder
- die Vereinsmitglieder
- die Feuerwehr von Grenzach-Wyhlen
- die Werksfeuerwehr der Firma CIBA
- die Wasserschutzpolizei
- das Wasser- und Schifffahrtsamt
- die DLRG
- gemäß speziellen Abkommen die Mitglieder der Vereine Yachtclub Hörnle e. V., IG Rheinhalde
Nach Absprache mit einem Vorstandsmitglied erhalten auch andere Interessierte Gelegenheiten zum Slippen.
Kosten
- Mit den Yachtclubs wird ein spezieller Zahlungsmodus festgelegt.
- Einzelpersonen zahlen pro Slippvorgang einen Unkostenbeitrag von gegenwärtig 10,- €
Verhaltensregeln
- Wege, Slippstelle und Anlegeplätze dürfen nur solange belegt werden, wie unbedingt nötig.
- Die Rettungsdienste müssen jederzeit im Notfall ungehindert slippen können.
- Beim Überqueren des öffentlichen Uferweges ist die nötige Vorsicht geboten. Warnkegel aufstellen!
- Das Betreten des Geländes und der Slippstelle erfolgt auf eigene Gefahr, der WSC lehnt jede Haftung ab.
Eltern haften für ihre Kinder.
- Ist die Slipstelle verschmutzt rep. Glitschig, so ist sie (nötigenfalls durch den Benützer) so zu reinigen,
dass sie gefahrlos begangen werden kann.
- Nach dem Slippen sind alle Tore wieder abzuschließen.
- Es gibt die Verordnung für die Rheinstrecke zwischen der Straßenbrücke Rheinfelden und der Mittleren
Rheinbrücke in Basel, die Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr über die Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel vom 12. März 1976
(GBL. Oktober 1992 (GBL. S.729) gelten.
- Das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern auf dem WSC-Gelände ist nicht möglich!
Grenzach-Wyhlen 15.05.1998