Slip- und Stegordnung

Erlaubnis
Die generelle Erlaubnis und die nötigen Schlüssel zum Slippen haben:

  • die Vereinsmitglieder
  • die freiwillige Feuerwehr von Grenzach-Wyhlen
  • die Wasserschutzpolizei
  • das Wasser- und Schifffahrtsamt
  • die DLRG
  • gemäss speziellem Abkommen die Mitglieder der Vereine:
    Yachtclub Hörnle e.V. // IG. Rheinhalde
  • per Vertrag berechtigte Schlüsselinhaber, dieser darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.

Nach Absprache mit einem Vorstandsmitglied erhalten auch andere interessierte Bootsbesitzer Gelegenheit zum Slippen.
 

Kosten

  • Pro Slipvorgang beträgt der Kostenbeitrag zurzeit 10,00€.
  • Am gleichen Tag rein + raus slippen kostet zurzeit 15,00€.
  • Als Schlüsselpfand werden 50,00€ erhoben, welche bei Schlüsselrückgabe rückerstattet wird.

 
Verhaltensregeln

  • Wege, Slipstelle und Anlegeplätze dürfen nur solange belegt werden, wie unbedingt nötig.
  • Dauerhaftes Festmachen von Booten über Nacht ist nicht zulässig.
  • Die Rettungskräfte müssen im Notfall jederzeit ungehindert slippen können.
  • Beim Überqueren des öffentlichen Uferweges ist die nötige Vorsicht geboten. Warnkegel aufstellen!
  • Das Betreten des Geländes und der Slipstelle erfolgt auf eigene Gefahr, der WSC lehnt jede Haftung ab. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Ist die Slipstelle verschmutzt resp. glitschig, so ist sie (nötigenfalls durch den Nutzer) so zu reinigen, dass sie gefahrlos begangen werden kann.
  • Nach dem Slippen sind alle Tore wieder abzuschliessen.
  • Es gelten die Verordnung für die Rheinstrecke zwischen der Strassenbrücke Rheinfelden und der Mittleren Rheinbrücke in Basel, die Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr über die Schifffahrt auf dem Rhein zwischen Rheinfelden und Basel vom 12. März 1976 (GBL.S.333) zuletzt geändert durch Verordnung des Verkehrsministeriums vom 26. Oktober 1992 (GBL. S. 729).
  • Das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern auf dem WSC-Gelände ist nicht gestattet.
  • Ein Begehen der Slipanlage oder das Baden durch Nichtmitglieder des WSC ist verboten.
  • Für eine diesbezügliche Nichtbeachtung durch Dritte kann der Wassersportclub e.V. keine Verantwortung übernehmen.


Grenzach-Wyhlen, den 20. Februar 2014